Und so geht's
Bei der ersten Einreise - noch nicht registriert:
Bei erstmaliger Einreise in die Schweiz wird Ihr Fahrzeug bei der Eingangszollstelle registriert.
Reichen Sie dazu eine Kopie des ausgefüllten Registrierungsformular LSVA einschließlich aller erforderlichen Nachweise ein.
Zum Öffnen und Ausdrucken der pdf-Dokumente benötigen Sie den Acrobat Reader von Adobe. Laden Sie ihn hier kostenlos herunter:
Sie erhalten anschließend eine fahrzeugbezogene ID-Card, auf der alle Stammdaten des Fahrzeugs erfasst sind. Diese Karte brauchen Sie ab sofort bei jeder Einreise in die Schweiz.
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Bei Einreise - bereits registriert:
Bei Einfahrt in die Schweiz mit einem bereits registrierten Fahrzeug führen Sie die entsprechende ID-Card an einem der LSVA-Terminals ein.
Geben Sie hier folgende Daten ein:
- aktueller Kilometerstand des Fahrzeugs
- Vorhandensein eines Anhängers und gegebenenfalls das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers in Tonnen
- die Streckenwahl
Wählen Sie am Terminal anschließend die Bezahlungsart „DKV" und führen Sie Ihre DKV Karte zur bargeldlosen Begleichung der LSVA ein.
Daraufhin erhalten Sie einen LSVA-Beleg in Doppelausfertigung, den Sie bis zur Ausreise aus der Schweiz aufbewahren müssen.
Achten Sie dabei unbedingt darauf, Ihren Kilometerstand am Ausfahrtsort auf dem Beleg einzutragen, diesen zu unterschreiben und beim Zollpersonal abzugeben.
Nach der Zollabfertigung können Sie die Schweiz verlassen.

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