BKrFQG: Weiterbildung für Lkw- und Bus-Fahrer/innen
BKrFQG: Weiterbildung für Lkw- und Bus-Fahrer/innen
Laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gilt: Alle gewerblichen Berufskraftfahrer müssen neben dem Führerschein zusätzlich regelmäßige Weiterbildungen absolvieren und diese bei Führerscheinverlängerung nachweisen. Sichern Sie sich Sonderkonditionen und sparen Sie bares Geld bei Weiterbildungsmaßnahmen!
Was das für Sie bedeutet
LKW-Fahrer und Busfahrer, die im gewerblichen Verkehr tätig sind und am 10.09.2009 bzw. 10.09.2008 im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1-E/C/C+E und D1/D1+E/D/D+E sind, müssen künftig alle 5 Jahre an Weiterbildungen teilnehmen.
Neueinsteiger (LKW-Fahrer/Bus-Fahrer), die Ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 erwerben (LKW-Fahrer) bzw. 10.09.2008 (Bus-Fahrer), müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation).
Ziele und Anforderungen an die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):
Ziele
- Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr - Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise
Für wen
Alle gewerblichen Lkw- und Bus-Fahrer müssen im 5-Jahresrhythmus 35 Weiterbildungsstunden nachweisen
Umfang
Mind. 35 Zeitstunden à 60 Min. Unterricht über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, in Form von eintägigen Schulungen
Inhalte
Die Weiterbildung gliedert sich in der Regel 5 Module (siehe Infobroschüre, 475 KB)
Nachweis
Teilnahme-Bestätigung; keine Prüfung
Fristen
- Betroffen sind alle LKW- und Busfahrer. Spätestens bis zum 10.09.2014 bzw. 10.09.2013 ist der Nachweisdas erste Mal erforderlich. *
- Berufseinsteiger, die ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 (Busfahrer) bzw. 10.09.2014 (LKW-Fahrer) erwerben, müssen ab diesem Stichtag eine zusätzliche Grundqualifikation im Bereich Verkehrssicherheit nachweisen.
Erneuerung
Alle 5 Jahre durch erneute Teilnahme an 35 Std. Weiterbildung
* Sie können die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins harmonisieren. Läuft ein Führerschein bereits vor der ersten Frist in 2014 (LKW) bzw. 2013 (Bus) ab, dann sparen Sie Gebühren, wenn Sie bereits bei der fälligen Führerscheinverlängerung die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungen vorweisen können. Sie zahlen so nur einmal und nicht ein weiteres Mal beim spätestens in 2014 bzw. 2013 erforderlichen Nachweis.
Beispiel: Führerschein läuft in 2011 ab und Sie können dann die erforderlichen Weiterbildungen nachweisen, dann müssen Sie den Führerschein nicht erneut im Jahr 2014 (2013) verlängern lassen.
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