Mineralölsteuererstattung in Belgien, Frankreich und Slowenien

Mineralölsteuererstattung in Belgien, Frankreich und Slowenien

Schon gewusst? Für alle in der EU ansässigen Unternehmen des Straßengüterverkehrs ist es möglich, die in Ländern wie Belgien, Frankreich und Slowenien bezahlte Mineralölsteuer zurückzufordern. Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass Ihre Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen haben.
Mineralölsteuererstattung in Belgien, Frankreich und Slowenien
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