LKW mit Transportbegleitung

Transportbegleitung & Begleitfahrzeuge

Die generelle Begleitpflicht in Europa wurde für alle kennzeichnungspflichtigen Gefahrenguttransporte aufgehoben. Sie gilt nur noch in Autobahntunneln ab 5 km Länge und nur noch für einen speziell definierten Teil der Gefahrguttransporte. Betroffen sind hier vor allem gefährliche Güter, besonders, wenn sie in Tanks, Tankcontainern oder als lose Schüttung transportiert werden.

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